Für die Teilnahme am CDR-Award 2023 gelten die folgenden Bedingungen:

Die Teilnahme an unserem CDR-Award 2023 durch die BVDW Services GmbH, Schumannstr. 2, 10117 Berlin und die Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg (Veranstalter) unterliegt den folgenden Teilnahmebedingungen.
Mit der Teilnahme am CDR-Award 2023 akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1. Teilnahme am CDR-Award 2023, Teilnahmevoraussetzungen

1.1 Zur Teilnahme am CDR-Award 2023 sind ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB berechtigt („Teilnehmer“), die sich über das dazu vorgesehene Teilnahmeformular rechtzeitig zu dem CDR-Award 2023 angemeldet haben. Die Anmeldung kann über (www.cdr-award.digital) erfolgen, wobei das Teilnahmeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zugehen muss, damit eine Teilnahme am CDR-Award 2023 erfolgen kann. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner Kontaktdaten, selbst verantwortlich. Für die Übermittlung des Teilnahmeformulars entstehen dem Teilnehmer keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

1.2 Die Teilnahme am CDR-Award 2023 ist nur im eigenen Namen möglich.

1.3 Für die Teilnahme am CDR-Award 2023 und die Ausgabe der Preise ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben im Zusammenhang mit der Anmeldung des Teilnehmers der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet, sich nach der Anmeldung zum CDR-Award 2023 ändernde relevante Angaben dem Veranstalter mitzuteilen.

1.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom CDR-Award 2023 auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder den CDR-Award 2023 manipulieren oder dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer oder unlauterer Weise versuchen, den CDR-Award 2023 zu beeinflussen. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben im Zusammenhang mit der Anmeldung zum CDR-Award 2023 macht. Ein Ausschluss vom CDR-Award 2023 kann auch bei Vorliegen von Verdachtsmomenten zu den vorgenannten Punkten erfolgen.

1.5 Alle Teilnehmer, die sich bis Ende April, 23.59 Uhr, („Teilnahmefrist“) mit dem Teilnahmeformular über www.cdr-award.digital anmelden, nehmen am CDR-Award 2023 teil, sofern die Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmefrist nach billigem Ermessen zu verlängern. Das Teilnahmeformular muss ausgefüllt und versendet werden und dem Veranstalter vollständig ausgefüllt rechtzeitig zugehen, damit eine Teilnahme am CDR-Award 2023 möglich ist. Für die Wahrung der Teilnahmefrist ist der Zugang des Teilnahmeformulars beim Veranstalter maßgeblich. Der Veranstalter haftet nicht für vom Teilnehmer beschädigte, unleserliche, verspätete oder sonstige untauglich eingehende Teilnahmeformulare. Für die Datenübertragung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

1.6 Die Einreichungsgebühren fallen pro Projekt an. Sie können angeben, in welchen Kategorien Sie Ihr Projekt sehen. Wenn Sie mehrere Kategorien ankreuzen, wird die Jury die Kategorie wählen, in der das Projekt die größten Erfolgsaussichten hat. Falls Sie möchten, dass ein Projekt in zwei Kategorien bewertet wird, geben Sie das bitte im Einreichungsformular unter Punkt „14. Abschließende Bemerkung(en)“ an. Die zweite Kategorie würde in diesem Fall als weitere Einreichung gewertet und in Rechnung gestellt. Die Kosten einer Einreichung im Überblick:

  • Pro eingereichtem Projekt: 499,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Ab der zweiten Einreichung: 399,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Start-Ups: 299,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Als Start-Ups zählen Unternehmen, die ab dem 01.01.2021 gegründet wurden. Verweis auf Handelsregister muss hochgeladen werden.

Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie außerdem im Einreichermanual.

1.7 Im Sinne der Datensparsamkeit gibt es keine Möglichkeit, einen Account zur Bearbeitung der Einreichung anzulegen. Falls Sie nachträgliche Änderungen an Ihrer Einreichung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an einreichung@cdr-award.digital. Alle Änderungen müssen während der offiziellen Einreichungsphase vorgenommen werden. Nach Ende der Einreichungsphase sind keine Änderungen mehr möglich.

2. Durchführung des CDR-Awards 2023

2.1 Ihre Projekte können Sie über das Formular auf der Website einreichen. Video-Dateien und Dateien über 5 MB senden Sie bitte über einen Download-Link. Nehmen Sie sich Zeit für die Fragen, die im Formular gestellt werden. Ihre Antworten helfen der Jury, Ihr Projekt besser einzuschätzen. Bitte nennen Sie den Namen Ihrer Organisation nicht in Beschreibungstexten, damit die Jury die Projekte neutral bewerten kann. Bevor sich die Jury die Projekte anschaut, trifft der Veranstalter eine formelle Vorselektion, um sicher zu gehen, dass die Projekte den grundlegenden Anforderungen entsprechen. Die Jury stellt im Mai die Shortlist zusammen. Die Gewinner werden von der Jury im Juni ausgewählt und informiert. Die Preisverleihung (inkl. Fachkonferenz) findet Ende Juni statt.

2.2 Die Feststellung, ob die Teilnahmevoraussetzungen und die Voraussetzungen für einen CDR-Award erfüllt sind, obliegt dem Veranstalter.

2.3 Die Fachjury bewertet ausschließlich vollständig, rechtzeitig und nach diesen Teilnahmebedingungen eingereichte Beiträge. Die Verantwortung hierfür liegt beim Teilnehmer. Die Entscheidung der Jury ist bindend.

2.4 Der Gewinnanspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich.

2.5 Der Gewinner wird per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder per Post an die von ihm angegebene Adresse vorab über den Gewinn eines CDR-Awards informiert. Mündliche oder auf andere Weise erfolgte Gewinnmitteilungen oder Gewinnbestätigungen gelten nicht und sind unbeachtlich.

2.6 Zudem ist zu versichern, dass sich der Gewinner an sämtliche offiziellen und vertraglichen Regelungen sowie Bestimmungen bezüglich der CDR-Awards 2023 gehalten hat. Weiter ist zu bestätigen, dass alle Aussagen korrekt sind und der Gewinner mit sämtlichen Regeln und Bestimmungen einverstanden ist. Dabei erkennt der Gewinner auch an, dass er bei Falschangaben, ob verschuldet oder nicht, den Gewinnanspruch verlieren und sich auch schadensersatzpflichtig machen kann.

2.7 Der Gewinner ist für die Entrichtung aller mit dem Erhalt und/oder Nutzung des Gewinnes verbundenen Steuern und Abgaben verantwortlich.

2.8 Die eingereichten Beiträge verbleiben zu Dokumentationszwecken beim Veranstalter.

3. Nutzungsrechte

Damit die eingereichten Beiträge durch den Veranstalter im Rahmen der Durchführung der CDR-Awards 2023, insbesondere der Auswertung und Prämierungen der eingereichten Beiträge, präsentiert werden können, ist eine entsprechende Einräumung von Nutzungsrechten erforderlich.

Zur Auswertung:

Zum Zwecke der Durchführung des CDR-Awards 2023, insbesondere der Auswertung der eingereichten Beiträge, werden an den Veranstalter unwiderruflich und unentgeltlich sämtliche räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Einreichungskonzepten übertragen, insbesondere – aber nicht abschließend – wie folgt:

  • Das Recht, die eingereichten Beiträge in elektronischen Datenbanken zur internen Zugänglichmachung für die Jurierung zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten (den Juroren) (Online-Nutzung) zugänglich zu machen.
  • Davon ist auch das Recht umfasst, sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte für die angegebenen Zwecke an etwaige Mitveranstalter entsprechend zu übertragen.

Zur Bewerbung des Awards und Präsentation der Shortlist und Gewinner:

Zum Zwecke der Bewerbung des CDR-Awards 2023 und Präsentation der Shortlist-Nominierten bzw. Gewinner, werden an den Veranstalter unwiderruflich und unentgeltlich sämtliche räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den Angaben Organisationsname, Projekttitel, einem Bild, das mit „Vorschau“ zu benennen ist, ein ggf. eingereichter Case-Film und der Kurzbeschreibung übertragen, insbesondere – aber nicht abschließend – wie folgt:

  • Das Recht, die für die Veröffentlichung eingereichten Daten für sämtliche Verwertungen in digitalen Medien, insbesondere über Online-Plattformen wie YouTube oder Vimeo sowie soziale Netzwerke, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung (Archivierung), in elektronischen Datenbanken zur öffentlichen Zugänglichmachung zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten (Online-Nutzung).
  • Das Recht, die für die Veröffentlichung eingereichten Daten deren Bearbeitungen und Vervielfältigungen zum Zwecke der Präsentation in allen Medien und zur Eigenwerbung, insbesondere auf und über den Online-Auftritt unter bvdw.orgoder www.cdr-award.digital zu nutzen. Dieses Recht soll ebenfalls mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen für deren Eigenwerbung, insbesondere auch zur Bewerbung der Zusammenarbeit etwaiger Mitveranstalter, zustehen.
  • Von den Nutzungsrechten ist auch das Recht umfasst, sämtliche vorstehende Nutzungsrechte an den eingereichten Beiträgen ganz oder teilweise auf Dritte (z. B. soziale Netzwerke) zu übertragen. Dazu zählt insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Entscheidung darüber, zu welchen Bedingungen die eingebrachten Beiträge an Dritte weitergegeben werden, trifft ausschließlich der Veranstalter.
  • Von den Nutzungsrechten ist auch das Recht umfasst, sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte an etwaige Mitveranstalter entsprechend zu übertragen.

Mit der Bereitstellung der eingereichten Beiträge versichert und garantiert der Teilnehmer, dass ihm sämtliche, im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen erforderlichen Nutzungsrechte aufgrund ihrer Eigenschaft als Urheber, Filmurheber, Filmhersteller oder wegen eines entsprechenden Leistungsschutzes an den Werken zustehen und über diese frei verfügen dürfen. Der Teilnehmer versichert und garantiert, dass evtl. eingebrachte Beiträge frei von Rechten Dritter sind, insbesondere eventuell notwendige Einwilligungen Dritter (z. B. ausübender Künstler, Drehbuch-Nutzungsrechtsinhabern, Regisseure) vorliegen und eventuelle GEMA-Gebühren entrichtet wurden.

Für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessen Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung, auf erstes Anfordern frei. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die dem Veranstalter zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Der Teilnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, den Veranstalter bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung von Urheber – oder Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten beruhen, aktiv zu unterstützen.

4. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für

  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
  • im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit,
  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweilige Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden sowie
  • für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, jedoch nur nach den dortigen Maßgaben.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Bereitstellung und Erreichbarkeit des Teilnahmeformulars sowie für die Übertragung von Daten zu gewährleisten.

Der Veranstalter ist zudem nicht verpflichtet, eingereichte Beiträge gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Verlust oder Beschädigung eingereichter Beiträge im Risiko- und Verantwortungsbereich Dritter, denen er eingereichte Beiträge überlässt. Diese Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Diese Haftungsregeln gelten sinngemäß auch für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte des Veranstalters.

5. Vorzeitige Beendigung; Änderung dieser Teilnahmebedingungen

5.1 Der Veranstalter behält sich vor, den CDR-Award 2023 jederzeit abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc. oder sonstige Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des CDR-Awards 2023 nicht gewährleistet werden kann.

5.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung oder Unterbrechung der CDR-Awards 2023 sind im Rahmen der Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.

5.3. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, jederzeit diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder anzupassen.

6. Datenschutz

6.1 Der Veranstalter verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO alle im Rahmen dieses Gewinnspiels an ihn als Veranstalter mitgeteilte personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetztes. Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind die folgenden von Ihnen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten:
Firma, E-Mail-Adresse, Vorname, Name, sowie Daten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, wie Ihre Teilnehmer- und ggf. Gewinnereigenschaft. Der Veranstalter gibt diese personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht, insbesondere nicht außerhalb der EU/EWR, an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen sind die uns bei der Durchführung dieses Awards unterstützenden Dienstleistungsunternehmen, wie etwa technische Dienstleister, sowie Jurymitglieder. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

6.2 Natürliche Personen haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die vom Veranstalter über sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung sowie Datenübertragbarkeit dieser personenbezogenen Daten. Darüber hinaus steht diesen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Um die genannten Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter.

6.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung und über Ihre Rechte gemäß der DSGVO, sind in der geltenden Datenschutzerklärung zu finden, die hier eingesehen werden kann.

7. Veranstalter

Veranstalter des CDR-Awards 2023 sind die BVDW Services GmbH, Schumannstr. 2, 10117 Berlin und die Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg.

8. Sonstige Regelungen

8.1 Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

8.2 Sollten einzelne Regelungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Bestimmung.

8.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.