Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am CDR-Award 2024 gelten die folgenden Bedingungen:

Die Teilnahme am CDR-Award 2024, durchgeführt durch die BVDW Services GmbH, Schumannstr. 2, 10117 Berlin und die Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg, (nachfolgend die Veranstalter), unterliegt den folgenden Teilnahmebedingungen.

Mit der Teilnahme am CDR-Award 2024 akzeptieren die Teilnehmenden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

 

1 Teilnahmevoraussetzungen für die Teilnahme am CDR-Award 2024

1.1 Zur Teilnahme am CDR-Award 2024 sind ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB berechtigt („Teilnehmende“), die sich über das dazu vorgesehene Teilnahmeformular rechtzeitig zu dem CDR-Award 2024 angemeldet haben. Die Anmeldung erfolgt über (www.cdr-award.digital), wobei das Einreichungsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zugehen muss, damit eine Teilnahme am CDRAward 2024 erfolgen kann. Der Teilnehmende ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner Kontaktdaten, selbst verantwortlich. Für die Übermittlung des Teilnahmeformulars entstehen dem Teilnehmenden keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Einreichungsgebühren.

1.2 Die Teilnahme am CDR-Award 2024 ist nur im eigenen Namen möglich.

1.3 Für die Teilnahme am CDR-Award 2024 und die Ausgabe der Preise ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben im Zusammenhang mit der Anmeldung des Teilnehmenden der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmende ist zudem verpflichtet, sich nach der Anmeldung zum CDR-Award 2024 ändernde relevante Angaben dem Veranstalter mitzuteilen.

1.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende vom CDR-Award 2024 auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder den CDR-Award 2024 manipulieren oder dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer oder unlauterer Weise versuchen, den CDR-Award 2024 zu beeinflussen. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben im Zusammenhang mit der Anmeldung zum CDR-Award 2024 macht. Ein Ausschluss vom CDR-Award 2024 kann auch bei Vorliegen von Verdachtsmomenten zu den vorgenannten Punkten erfolgen.

1.5 Alle Teilnehmenden, die sich bis zum 08. November, 23.59 Uhr, („Teilnahmefrist“) mit dem Teilnahmeformular über www.cdr-award.digital anmelden, nehmen am CDR-Award 2024 teil, sofern die Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmefrist nach billigem Ermessen zu verlängern. Das Teilnahmeformular muss ausgefüllt und versendet werden und dem Veranstalter vollständig ausgefüllt rechtzeitig zugehen, damit eine Teilnahme am CDR-Award 2024 möglich ist. Für die Wahrung der Teilnahmefrist ist der Zugang des Teilnahmeformulars beim Veranstalter maßgeblich. Der Veranstalter haftet nicht für vom Teilnehmenden beschädigte, unleserliche, verspätete oder sonstige untauglich eingehende Teilnahmeformulare. Für die Datenübertragung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

1.6 Die Einreichungsgebühren fallen pro Projekt an. Sie können angeben, in welcher Kategorie Sie Ihr Projekt sehen. Falls Sie möchten, dass ein Projekt in zwei Kategorien bewertet wird, können Sie das im Einreichungstool angeben. Die zweite Kategorie würde in diesem Fall als weitere Einreichung gewertet und in Rechnung gestellt. Die Kosten einer Einreichung im Überblick:

 

 

Organisationsart Tätige Personen Jahresumsatz Einreichungsgebühr
Kleinstunternehmen Bis 9 und bis 2Mio. 99 EUR zzgl. MwSt.
Start-ups (bis 2 Jahre)*
NGOs

Gemeinnützige Vereine

Gebietskörperschaften
Kleine Unternehmen Bis 49 und bis 10Mio. 299EURzzgl.MwSt.
Mittlere Unternehmen Bis 249 und bis 50Mio.
Gewinnorientierte Vereine
Großunternehmen   Über 249 oder über 50Mio. 499EURzzgl.MwSt.

*Als Start-Ups zählen Unternehmen, die ab dem 01.01.2022 gegründet wurden. Verweis auf Handelsregister muss hochgeladen werden.

Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie außerdem im Einreichungsmanual.

 

1.7 Über das Einreichungstool ist es möglich einen Account zur Bearbeitung der Einreichung anzulegen. Falls Sie nach Einsenden der Einreichung Änderungen an Ihrer Einreichung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an cdr-award@bvdw.org. Alle Änderungen müssen während der offiziellen Einreichungsphase vorgenommen werden. Nach Ende der Einreichungsphase sind keine Änderungen mehr möglich. Für die nachträgliche Änderung der Rechnungsdaten behalten wir es uns vor eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49, -€ zzgl. MwSt. zu berechnen.

2. Durchführung des CDR-Awards 2024

2.1 Ihre Einreichungen können Sie über das auf der Website verlinkte Einreichungstool einreichen. Video-Dateien und Dateien können auch darüber hochgeladen werden. Nehmen Sie sich Zeit für die Fragen, die im Tool gestellt werden. Sie finden diese auch im Einreichungsmanual. Ihre Antworten helfen der Jury, Ihr Projekt besser einzuschätzen. Bitte nennen Sie den Namen Ihrer Organisation nicht in Beschreibungstexten, damit die Jury die Projekte neutral bewerten kann. Bevor sich die Jury die Projekte anschaut, trifft der Veranstalter eine formelle Vorselektion, um sicher zu gehen, dass die Projekte den grundlegenden Anforderungen entsprechen. Die Jury stellt im November und Dezember die Shortlist zusammen. Die Nominierten werden von der Jury im Dezember ausgewählt und informiert. Die Preisverleihung (inkl. Fachkonferenz) findet am 29. Januar 2025 in Berlin statt.

2.2 Die Feststellung, ob die Teilnahmevoraussetzungen und die Voraussetzungen für einen CDR-Award erfüllt sind, obliegt dem Veranstalter.

2.3 Die Fachjury bewertet ausschließlich vollständig, rechtzeitig und nach diesen Teilnahmebedingungen eingereichte Beiträge. Die Verantwortung hierfür liegt beim Teilnehmenden. Die Entscheidung der Jury ist bindend.

2.4 Der Gewinnanspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich.

2.5 Die Gewinner werden im Rahmen der Preisverleihung bekanntgegeben. Mündliche oder auf andere Weise erfolgte Gewinnmitteilungen oder Gewinnbestätigungen gelten nicht und sind unbeachtlich.

2.6 Zudem ist zu versichern, dass sich der Gewinner an sämtliche offizielle und vertragliche Regelungen sowie Bestimmungen bezüglich der CDR-Awards 2024 gehalten hat. Weiter ist zu bestätigen, dass alle Aussagen korrekt sind und der Gewinner mit sämtlichen Regeln und Bestimmungen einverstanden ist. Dabei erkennt der Gewinner auch an, dass er bei Falschangaben, ob verschuldet oder nicht, den Gewinnanspruch verlieren und sich auch schadensersatzpflichtig machen kann.

2.7 Der Gewinner ist für die Entrichtung aller mit dem Erhalt und/oder Nutzung des Gewinnes verbundenen Steuern und Abgaben verantwortlich.

2.8 Die eingereichten Beiträge verbleiben zu Dokumentationszwecken beim Veranstalter.

3. Nutzungsrechte

Damit die eingereichten Beiträge durch den Veranstalter im Rahmen der Durchführung der CDR-Awards 2024, insbesondere der Auswertung und Prämierungen der eingereichten Beiträge, präsentiert werden können, ist eine entsprechende Einräumung von Nutzungsrechten erforderlich.

3.1 Zur Auswertung:

Zum Zwecke der Durchführung des CDR-Awards 2024, insbesondere der Auswertung der eingereichten Beiträge, werden an den Veranstalter unwiderruflich und unentgeltlich sämtliche räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Einreichungskonzepten übertragen, insbesondere – aber nicht abschließend – wie folgt:

  • Das Recht, die eingereichten Beiträge in elektronischen Datenbanken zur internen Zugänglichmachung für die Jurierung zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten (den Juroren) (Online-Nutzung) zugänglich zu machen.
  • Davon ist auch das Recht umfasst, sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte für die angegebenen Zwecke an etwaige Mitveranstalter entsprechend zu übertragen.

3.2 Zur Bewerbung des Awards und Präsentation der Shortlist und Gewinner:

Zum Zwecke der Bewerbung des CDR-Awards 2024 und Präsentation der ShortlistNominierten bzw. Gewinner, werden an den Veranstalter unwiderruflich und unentgeltlich sämtliche räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den Angaben Organisationsname, Projekttitel, einem Bild, das mit „Vorschau“ zu benennen ist, ein ggf. eingereichter Case-Film und der Kurzbeschreibung übertragen, insbesondere – aber nicht abschließend – wie folgt:

  • Das Recht, die für die Veröffentlichung eingereichten Daten für sämtliche Verwertungen in digitalen Medien, insbesondere über Online-Plattformen wie YouTube, LinkedIn, Instagram und andere, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Speicherung (Archivierung), in elektronischen Datenbanken zur öffentlichen Zugänglichmachung zum individuellen Abruf und zur Wiedergabe auf dem Bildschirm bei Dritten (OnlineNutzung).
  • Das Recht, die für die Veröffentlichung eingereichten Daten deren Bearbeitungen und Vervielfältigungen zum Zwecke der Präsentation in allen Medien und zur Eigenwerbung, insbesondere auf und über den Online-Auftritt unter bvdw.org, bayern-innovativ.de oder cdr-award.digital zu nutzen. Dieses Recht soll ebenfalls mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen für deren Eigenwerbung, insbesondere auch zur Bewerbung der Zusammenarbeit etwaiger Mitveranstalter, zustehen.
  • Von den Nutzungsrechten ist auch das Recht umfasst, sämtliche vorstehende Nutzungsrechte an den eingereichten Beiträgen ganz oder teilweise auf Dritte (z. B. soziale Netzwerke) zu übertragen. Dazu zählt insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Entscheidung darüber, zu welchen Bedingungen die eingebrachten Beiträge an Dritte weitergegeben werden, trifft ausschließlich der Veranstalter.
  • Von den Nutzungsrechten ist auch das Recht umfasst, sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte an etwaige Mitveranstalter entsprechend zu übertragen.

3.3 Mit der Bereitstellung der eingereichten Beiträge versichert und garantiert der Teilnehmende, dass ihm sämtliche, im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen erforderlichen Nutzungsrechte aufgrund ihrer Eigenschaft als Urheber, Filmurheber, Filmhersteller oder wegen eines entsprechenden Leistungsschutzes an den Werken zustehen und über diese frei verfügen dürfen. Der Teilnehmende versichert und garantiert, dass evtl. eingebrachte Beiträge frei von Rechten Dritter sind, insbesondere eventuell notwendige Einwilligungen Dritter (z. B. ausübender Künstler, DrehbuchNutzungsrechtsinhabern, Regisseure) vorliegen und eventuelle GEMA-Gebühren entrichtet wurden.

3.4 Für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter stellt der Teilnehmende den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessen Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung, auf erstes Anfordern frei. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die dem Veranstalter zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Der Teilnehmende ist darüber hinaus verpflichtet, den Veranstalter bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung von Urheber – oder Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten beruhen, aktiv zu unterstützen.

4. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für

  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
  • im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit,
  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweilige Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden sowie
  • für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, jedoch nur nach den dortigen Maßgaben.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Bereitstellung und Erreichbarkeit des Teilnahmeformulars sowie für die Übertragung von Daten zu gewährleisten.

Der Veranstalter ist zudem nicht verpflichtet, eingereichte Beiträge gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Verlust oder Beschädigung eingereichter Beiträge im Risiko- und Verantwortungsbereich Dritter, denen er eingereichte Beiträge überlässt. Diese Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Diese Haftungsregeln gelten sinngemäß auch für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragte des Veranstalters.

5. Vorzeitige Beendigung; Änderung dieser Teilnahmebedingungen

5.1 Der Veranstalter behält sich vor, den CDR-Award 2024 jederzeit abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc. oder sonstige Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des CDR-Awards 2024 nicht gewährleistet werden kann.

5.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden bei vorzeitiger Beendigung oder Unterbrechung der CDR-Awards 2024 sind im Rahmen der Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.

5.3. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, jederzeit diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder anzupassen.

6. Datenschutz

6.1 Der Veranstalter verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO alle im Rahmen dieses Gewinnspiels an ihn als Veranstalter mitgeteilte personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DatenschutzGrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetztes. Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind die folgenden von Ihnen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten: Firma, E-Mail-Adresse, Vorname, Name, sowie Daten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, wie Ihre Teilnehmer- und ggf. Gewinnereigenschaft. Der Veranstalter gibt diese personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht, insbesondere nicht außerhalb der EU/EWR, an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen sind die uns bei der Durchführung dieses Awards unterstützenden Dienstleistungsunternehmen, wie etwa technische Dienstleister, sowie Jurymitglieder. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

6.2 Natürliche Personen haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die vom Veranstalter über sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung sowie Datenübertragbarkeit dieser personenbezogenen Daten. Darüber hinaus steht diesen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Um die genannten Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter.

6.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung und über Ihre Rechte gemäß der DSGVO, sind in der geltenden Datenschutzerklärung zu finden, die hier eingesehen werden kann.

7. Veranstalter

Veranstalter des CDR-Awards 2024 sind die BVDW Services GmbH, Schumannstr. 2, 10117 Berlin und die Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg.

8. Sonstige Regelungen

8.1 Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen und des UNKaufrechts.

8.2 Sollten einzelne Regelungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Bestimmung.

8.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.